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Stornierung Zimmer & Suiten »

• Bei Reiserücktritt bis zum 15. Tag vor Reiseantritt wird nur das bereits geleistete Angeld berechnet.
• Bei Reiserücktritt ab dem 14. Tag bis 1 Tag vor der Anreise berechnen wir 80% des Gesamtbetrages.
• Bei Stornierung am Tag der Anreise bzw. nicht Erscheinen oder späterer Anreise/früherer Abreise werden 100% des Gesamtbetrages berechnet.

Sollten Sie Ihren Urlaub verschieben müssen, wird das Angeld selbstverständlich in jedem Falle gutgeschrieben, sofern Sie den Urlaub noch im selben Jahr antreten (bitte beachten Sie, dass dies bis zu 4 Wochen im Voraus möglich ist).

Sonnenhang Storno Dienst:
Bei Abschluss unseres Stornoschutzes werden im Falle einer Krankheit (mit ärztlichem Zeugnis) keine Stornogebühren berechnet und das Angeld wird rückerstattet.

Sonnenhang Storno Dienst für Ihren Urlaub in Dorf Tirol - Südtirol »

Es kann ja immer mal was passieren … Sonnenhang Stornoschutz
Unser Stornodienst wird bei Ihrer Zimmerreservierung auf Wunsch mitgebucht.

Dieser bewirkt folgendes:
Bei Abschluss unseres Stornoschutzes werden im Falle einer Krankheit (mit ärztlichem Zeugnis) keine Stornogebühren berechnet und das Angeld wird rückerstattet.
Sie bezahlen dann nur die anfallenden Stornoschutzgebühren.
(Euro 4,00 pro Erwachsenen/Tag und Euro 2,00 pro Kind/Tag bis 13 Jahren)

Sonderstornorichtlinien „Corona“:
Sollten erneut die Grenzen gesperrt werden oder nach einem Südtirolaufenthalt Quarantänepflicht angeordnet werden dürfen Sie natürlich jederzeit kostenlos stornieren.
Wenn sich ein Reisemitglied in Quarantäne befindet, gilt dies auch als Krankheit und wird von unserem Stornoschutz gedeckt.

Abschließbar für die Dauer von 7 Tagen ab Ihrem Buchungsdatum – nachher über das Hotel nicht mehr möglich.

Bei welchen Ereignissen besteht Rücktrittsschutz?
• Unerwartete Erkrankung/Unfall - Gültigkeit nur mit ärztlichem Zeugnis
• Wenn sich ein Reisemitglied in Quarantäne befindet, gilt dies auch als Krankheit und wird von unserem Stornoschutz gedeckt.
* Medizinisch begründete Stornofälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt.2 ERV-RVB Hotellerie 2005) können nur berücksichtigt werden, wenn sie unerwartet akut werden.

Wer ist beim Sonnenhang-Storno-Dienst inkludiert?
Der Stornoschutz gilt nur, wenn dieser von allen Mitreisenden dazugebucht wurde.
Bei Reservierung von mehreren Zimmern, greift der Stornoschutz nur beim Zimmer der betroffenen Person.

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